Hand drückt auf einen anonymen Hausnotrufknopf
Pflege & Betreuung zu Hause

Hausnotruf Kostenübernahme: Wer zahlt und was gilt 2026?

Veröffentlicht: September 23, 2026

Die Pflegekasse kann die Kosten für einen Hausnotruf übernehmen, wenn ein Pflegegrad vorliegt, die pflegebedürftige Person allein beziehungsweise über weite Teile des Tages auf sich gestellt ist oder Mitbewohner im Notfall nicht helfen können und aufgrund des Pflege- oder Gesundheitszustands jederzeit eine Notsituation eintreten kann, in der ein normales Telefon nicht ausreicht. Seit dem 1. April 2026 beträgt die vertragliche Vergütung für die Standardversorgung 27,00 € netto pro Monat. Voraussetzung ist außerdem ein geeigneter Vertragspartner der Pflegekasse.

Kurz gesagt:

  • Für die Kostenübernahme als Pflegehilfsmittel ist ein festgestellter Pflegegrad erforderlich; grundsätzlich kommt die Versorgung bereits ab Pflegegrad 1 infrage.
  • Die Person muss allein beziehungsweise über weite Teile des Tages allein sein oder mit jemandem zusammenleben, der in einer Notsituation keine Hilfe holen kann.
  • Es muss aufgrund des Pflege- oder Gesundheitszustands mit einer Notsituation zu rechnen sein, in der die Person nicht selbstständig über ein handelsübliches Telefon Hilfe rufen kann.
  • Seit dem 1. April 2026 beträgt die vertragliche Standardvergütung 27,00 € netto pro Monat.
  • Zusatzleistungen wie mobile Ortung, Schlüsselservice oder zusätzliche Sensoren können privat zu zahlen sein.

Was ist ein Hausnotruf und wie hängt er mit der Kostenübernahme zusammen?

Ein klassisches Hausnotrufsystem besteht aus einem Hausnotrufgerät beziehungsweise einer Basisstation und einem Alarm- oder Funksender, den die pflegebedürftige Person am Körper trägt. Das System ist mit einer rund um die Uhr besetzten Hausnotrufzentrale verbunden. Im Notfall kann die betroffene Person per Knopfdruck Hilfe anfordern; die Zentrale leitet anschließend die vorher vereinbarten Maßnahmen ein.

Zusätzliche Funktionen wie mobile Notrufgeräte, GPS-Ortung, Sturzerkennung oder weitere Sensoren können sinnvoll sein, gehören aber nicht automatisch zur von der Pflegekasse finanzierten Standardversorgung.

Hausnotrufsysteme gehören zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Für die Versorgung über die Pflegeversicherung ist daher grundsätzlich die Pflegekasse zuständig. Eine ärztliche Verordnung ist für die Beantragung eines Pflegehilfsmittels nicht generell erforderlich.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Kostenübernahme erfüllen?

Die Pflegekasse prüft den Anspruch im Einzelfall. Typischerweise müssen folgende Voraussetzungen zusammenkommen:

  1. Pflegegrad: Es muss Pflegebedürftigkeit festgestellt sein. Für einen Hausnotruf als Pflegehilfsmittel kommt die Versorgung grundsätzlich bereits ab Pflegegrad 1 infrage.
  2. Alleinsituation: Die pflegebedürftige Person lebt allein oder ist über weite Teile des Tages allein. Auch ein Zusammenleben mit einer Person, die in einer Notsituation selbst keine Hilfe holen kann, kann diese Voraussetzung erfüllen.
  3. Konkretes Notfallrisiko: Aufgrund des Krankheits- oder Pflegezustands muss damit zu rechnen sein, dass jederzeit eine Notsituation eintreten kann und die Person dann mit einem handelsüblichen Telefon keine Hilfe rufen kann.

Ein höherer Pflegegrad ist keine zusätzliche Voraussetzung und führt nicht automatisch zu einer Bewilligung. Entscheidend ist, ob die konkrete Lebens- und Risikosituation den Hausnotruf erforderlich macht.

Die Pflegekasse kann für ihre Entscheidung zusätzliche Informationen oder eine fachliche Einschätzung heranziehen. Eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst findet nicht automatisch bei jedem Hausnotruf-Antrag statt.

Illustration zur möglichen fachlichen Prüfung eines Hausnotruf-Antrags.

Wie hoch ist die Kostenübernahme und was deckt die Pauschale ab?

Seit dem 1. April 2026 gelten neue Hausnotrufverträge des GKV-Spitzenverbandes. In der Preisvereinbarung des Vertrags mit Verbänden und Einzelleistungserbringern beträgt die Vergütung für die Standardversorgung 27,00 € netto pro Monat zuzüglich gegebenenfalls gesetzlicher Umsatzsteuer.

Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass Versicherte vor der erstmaligen Versorgung beraten und grundsätzlich mehrkostenfrei mit einer vertragsgemäßen Standardversorgung ausgestattet werden sollen. Zusatzleistungen, die über die Leistungspflicht der Pflegekasse hinausgehen, tragen Versicherte selbst.

Profi-Tipp: Lassen Sie sich Grundversorgung und Zusatzleistungen getrennt ausweisen. So erkennen Sie sofort, welche Leistungen durch die Pflegekasse abgedeckt sind und welche Mehrkosten privat entstehen.

Wann und wie stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme?

Hausnotrufsysteme sind genehmigungspflichtige Pflegehilfsmittel. Deshalb sollte die Versorgung mit der Pflegekasse beziehungsweise einem Vertragspartner abgestimmt werden, bevor kostenpflichtige Zusatzleistungen oder ein nicht abgestimmter Vertrag abgeschlossen werden.

  1. Geeigneten Anbieter auswählen: Prüfen Sie, ob der Anbieter Ihre Pflegekasse im Rahmen eines gültigen Versorgungsvertrags beliefern kann.
  2. Antrag stellen: Häufig übernimmt der Hausnotrufanbieter den Antrag. Alternativ kann die pflegebedürftige Person selbst einen formlosen Antrag beziehungsweise ein Formular der Pflegekasse einreichen.
  3. Entscheidung abwarten: Für Anträge auf Pflegehilfsmittel gelten grundsätzlich Entscheidungsfristen von drei Wochen, beziehungsweise fünf Wochen, wenn eine Pflegefachperson oder der Medizinische Dienst einbezogen wird.
  4. Bei Ablehnung Bescheid prüfen: Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Frist Widerspruch eingelegt werden.

Die ursprüngliche Aussage, die Pflegekasse entscheide bei vorhandenem Pflegegrad „oft innerhalb weniger Tage“, ist keine verlässliche allgemeine Regel. Maßgeblich sind die gesetzlichen Entscheidungsfristen und der konkrete Prüfungsbedarf.

Woran erkennen Sie einen geeigneten Vertragspartner?

Für die Versorgung zulasten der gesetzlichen Pflegeversicherung muss der Leistungserbringer auf Grundlage eines entsprechenden Vertrags nach § 78 SGB XI zur Versorgung berechtigt sein. Ein Institutionskennzeichen allein ist keine Garantie, dass ein Anbieter für die konkrete Hausnotrufversorgung mit Ihrer Pflegekasse abrechnen kann.

  • Ist der Anbieter für Hausnotrufsysteme Vertragspartner beziehungsweise einem gültigen Vertrag beigetreten?
  • Übernimmt er Antrag und Direktabrechnung mit der Pflegekasse?
  • Welche Leistungen gehören zur mehrkostenfreien Standardversorgung?
  • Welche Zusatzfunktionen und Serviceleistungen erzeugen private Mehrkosten?
  • Welche Kündigungs- und Rückgaberegeln gelten?

Welche Zusatzkosten müssen Sie trotz Kostenübernahme selbst zahlen?

  • mobile Notrufgeräte beziehungsweise zusätzliche Ortungsfunktionen,
  • zusätzliche Sensoren wie Sturz- oder Rauchmeldesysteme, soweit sie nicht Bestandteil der genehmigten Versorgung sind,
  • Schlüsselhinterlegung oder besondere Schlüsselservices,
  • zusätzliche Komfort- und Erinnerungsdienste,
  • sonstige Leistungen, die über den Vertrag der Pflegekasse hinausgehen.

Auch mögliche Kosten nach Fehlalarmen, Einsatzdiensten oder besonderen Zusatzservices hängen vom konkreten Anbieter und Vertrag ab. Lesen Sie deshalb Preisblatt und Vertragsbedingungen vor der Buchung.

Wie unterstützt Pflegeberatung beim Hausnotruf?

Eine Pflegeberatung kann erklären, welche Pflegehilfsmittel grundsätzlich infrage kommen, wie ein Antrag gestellt wird und welche weiteren Unterstützungsangebote sinnvoll sein könnten. Auch die Pflegekasse selbst informiert über Vertragspartner und die wesentlichen Inhalte ihrer Versorgungsverträge.

Mehr zum Ablauf finden Sie im Ratgeber Pflegeberatung: Ablauf Schritt für Schritt.

Worauf es bei der Kostenübernahme wirklich ankommt

Für die Bewilligung sind nicht nur Gerät und Anbieter wichtig. Entscheidend ist, ob ein Pflegegrad vorliegt und ob die Person im Alltag tatsächlich in eine Situation geraten kann, in der sie ohne Hausnotruf nicht rechtzeitig Hilfe holen könnte. Gleichzeitig sollte der Anbieter zur Versorgung über die Pflegekasse berechtigt sein.

— Expertenhinweis der Pflege-expert24-Redaktion

Wie Pflege-expert24 bei der Orientierung unterstützt

Pflege-expert24 hilft Familien dabei, den Pflege- und Betreuungsbedarf einzuordnen und regionale Unterstützungsangebote zu verstehen. Das Portal übernimmt jedoch nicht die verbindliche Prüfung eines Hausnotruf-Antrags, vermittelt nicht flächendeckend Hausnotrufanbieter und rechnet keine Pflegehilfsmittel mit Pflegekassen ab.

Pflege-expert24

Über Pflege vor Ort finden können Sie regionale Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten einordnen. Bei Anfragen zur 24-Stunden-Betreuung kann nach einer Bedarfsanalyse eine Anfrage an einen ausgewählten Partner weitergeleitet werden. Aktuell arbeitet Pflege-expert24 dabei mit Promedica24 zusammen.

Quellen

FAQ

Wer übernimmt die Kosten für den Hausnotruf?

Bei erfüllten Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse die vertragsgemäße Standardversorgung. Dafür müssen insbesondere ein Pflegegrad, eine entsprechende Alleinsituation beziehungsweise fehlende Hilfemöglichkeit im Haushalt und ein konkretes Notfallrisiko vorliegen.

Wann bekommt man den Hausnotruf ohne private Mehrkosten?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und ein Vertragspartner der Pflegekasse die genehmigte Standardversorgung erbringt, soll die Versorgung grundsätzlich mehrkostenfrei erfolgen. Zusatzfunktionen können privat zu zahlen sein.

Wie viel zahlt die Pflegekasse 2026 für den Hausnotruf?

Seit dem 1. April 2026 beträgt die vertragliche Standardvergütung in den neuen Hausnotrufverträgen 27,00 € netto pro Monat. Je nach Umsatzsteuerpflicht des Leistungserbringers kann Umsatzsteuer hinzukommen.

Ab welchem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse den Hausnotruf?

Für die Versorgung als Pflegehilfsmittel muss Pflegebedürftigkeit festgestellt sein, also mindestens Pflegegrad 1 vorliegen. Der Pflegegrad allein reicht aber nicht: Auch die Wohn- und Notfallsituation muss die Versorgung erforderlich machen.

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