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Pflege & Betreuung zu Hause

Ambulante Pflege: Leistungen, Kosten und Ansprüche im Überblick

Veröffentlicht: Oktober 2, 2026

Ambulante Pflege unterstützt pflegebedürftige Menschen dabei, möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Dabei muss zwischen Leistungen der Pflegeversicherung und der Krankenversicherung unterschieden werden: Ambulante Pflegesachleistungen nach SGB XI umfassen vor allem körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung. Ärztlich verordnete Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung gehört dagegen zur häuslichen Krankenpflege nach SGB V.

Kurz gesagt:

  • Ambulante Pflegesachleistungen stehen grundsätzlich ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.
  • 2026 reichen die monatlichen Höchstbeträge von 796 € bei Pflegegrad 2 bis 2.299 € bei Pflegegrad 5.
  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen können als Kombinationsleistung miteinander verbunden werden.
  • Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 zur Verfügung.
  • Häusliche Krankenpflege nach SGB V kann auch ohne Pflegegrad verordnet werden, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Leistungen umfasst die ambulante Pflege konkret?

Ambulante Pflege ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, professionelle Unterstützung zu Hause zu erhalten. Die Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung umfassen vor allem drei Bereiche:

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen: zum Beispiel Unterstützung beim Waschen, Duschen, Ankleiden, bei der Ernährung oder Mobilität.
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen: zum Beispiel Unterstützung bei Orientierung, Alltagsgestaltung, Kommunikation und sozialen Kontakten.
  • Hilfen bei der Haushaltsführung: zum Beispiel Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung oder Wäscheversorgung.

Diese Leistungen können von einem zugelassenen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst erbracht und bis zum jeweiligen gesetzlichen Höchstbetrag direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Davon zu unterscheiden ist die häusliche Krankenpflege. Ärztlich verordnete Leistungen wie Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung gehören grundsätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung und nicht zum Pflegesachleistungsbudget der Pflegeversicherung.

Auch Tages- und Nachtpflege gehört nicht zu den ambulanten Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI. Sie ist eine eigenständige teilstationäre Leistung mit separatem Leistungsbudget.

Leistungsbeträge nach Pflegegrad: Wie viel steht 2026 zur Verfügung?

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können ambulante Pflegesachleistungen nutzen. 2026 gelten folgende monatliche Höchstbeträge:

PflegegradPflegesachleistungen bis / Monat
Pflegegrad 1kein eigener Anspruch nach § 36 SGB XI
Pflegegrad 2796 €
Pflegegrad 31.497 €
Pflegegrad 41.859 €
Pflegegrad 52.299 €

Die Beträge sind monatliche Höchstbeträge und keine festgelegte Zahl von Pflegeeinsätzen. Wie viele Besuche damit finanziert werden können, hängt vom konkreten Leistungsumfang, den regional vereinbarten Vergütungen und der Häufigkeit der Einsätze ab.

Die Aussage, Pflegegrad 2 reiche typischerweise für „ein bis zwei Einsätze täglich“, ist deshalb zu pauschal. Ein kurzer Einsatz zur Unterstützung bei einer einzelnen Tätigkeit kann deutlich weniger kosten als eine umfangreiche Versorgung mit mehreren Leistungskomplexen.

Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistungen nach Pflegegrad.

Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, kann unter zusätzlichen Voraussetzungen außerdem Leistungen wie den Wohngruppenzuschlag oder eine Anschubfinanzierung erhalten. Diese Leistungen gehören jedoch nicht zum regulären monatlichen Pflegesachleistungsbudget.

Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination: Wie funktioniert die Finanzierung?

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und einer Kombination aus beiden wählen.

  1. Pflegegeld: Wird gezahlt, wenn die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird, zum Beispiel durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen.
  2. Pflegesachleistungen: Ein zugelassener Pflegedienst erbringt die Pflege und rechnet bis zum monatlichen Höchstbetrag mit der Pflegekasse ab.
  3. Kombinationsleistung: Werden die Pflegesachleistungen nur teilweise genutzt, kann anteilig zusätzlich Pflegegeld bezogen werden.

Die Berechnung erfolgt prozentual. Werden beispielsweise 50 % des monatlichen Sachleistungsbudgets genutzt, verbleiben grundsätzlich 50 % des Pflegegeldanspruchs.

2026 beträgt das Pflegegeld monatlich 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5.

Pflegegeld ist keine zusätzliche Zahlung neben vollständig ausgeschöpften Pflegesachleistungen. Je höher der genutzte Anteil der Sachleistungen, desto geringer ist bei einer Kombinationsleistung das verbleibende Pflegegeld.

Welche Rolle spielt der Entlastungsbetrag?

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 in häuslicher Pflege haben zusätzlich Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er kann unter anderem eingesetzt werden für:

  • Tages- und Nachtpflege,
  • Kurzzeitpflege,
  • bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste,
  • nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Bei Pflegegrad 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag bei ambulanten Pflegediensten grundsätzlich nicht für Leistungen aus dem Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung verwendet werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Betrag dagegen auch für solche Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes einsetzen.

Nicht verbrauchte Beträge können in die Folgemonate übertragen werden. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des folgenden Jahres genutzt werden.

Der Entlastungsbetrag bleibt dabei zweckgebunden. Er kann also nicht einfach angespart und später für beliebige größere Anschaffungen ausgegeben werden.

Mehr dazu finden Sie im Ratgeber Entlastungsbetrag: Anspruch, Höhe und Nutzung.

Ab Pflegegrad 2 besteht zusätzlich ein Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % nicht genutzter ambulanter Pflegesachleistungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Wichtig: Der umgewandelte Betrag gilt als in Anspruch genommene Pflegesachleistung. Dadurch reduziert sich bei einer Kombinationsleistung entsprechend das verbleibende Pflegegeld.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Ratgeber Haushaltshilfe über die Pflegekasse.

Was gehört zur häuslichen Krankenpflege nach SGB V?

Häusliche Krankenpflege wird nicht aus der Pflegeversicherung, sondern aus der Krankenversicherung finanziert. Grundlage ist § 37 SGB V.

Dazu können bei ärztlicher Verordnung beispielsweise gehören:

  • Medikamentengabe,
  • Injektionen,
  • Verbandswechsel und Wundversorgung,
  • bestimmte medizinische Kontrollen,
  • weitere medizinisch notwendige Maßnahmen.

Ein Pflegegrad ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich. Entscheidend sind die medizinischen Voraussetzungen und die ärztliche Verordnung beziehungsweise Genehmigung durch die Krankenkasse.

Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen verschiedenen Formen der häuslichen Krankenpflege. Bei sogenannter Krankenhausvermeidungspflege kann die Leistung neben Behandlungspflege auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung umfassen. Für diese Form gilt grundsätzlich eine Begrenzung auf bis zu vier Wochen je Krankheitsfall, wobei in begründeten Ausnahmefällen eine längere Bewilligung möglich ist.

Behandlungspflege zur Sicherung des ärztlichen Behandlungsziels ist dagegen nicht generell auf vier Wochen begrenzt.

Antrag stellen und Pflegegrad feststellen lassen

Wer Leistungen der Pflegeversicherung nutzen möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Der Antrag kann grundsätzlich formlos erfolgen.

  1. Antrag stellen: Kontaktieren Sie die zuständige Pflegekasse.
  2. Begutachtung: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst beziehungsweise bei privat Versicherten das zuständige Begutachtungsunternehmen.
  3. Pflegebedarf beschreiben: Bewertet werden Einschränkungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen.
  4. Bescheid prüfen: Die Pflegekasse teilt den festgestellten Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungsansprüche mit.

Die reguläre Entscheidungsfrist beträgt grundsätzlich 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags. In bestimmten dringlichen Situationen gelten verkürzte Fristen.

Ein Pflegetagebuch kann zur Vorbereitung hilfreich sein, ist aber keine gesetzliche Voraussetzung. Statt ausschließlich Pflegeminuten zu dokumentieren, sollten vor allem konkrete Einschränkungen der Selbstständigkeit und typische Alltagssituationen beschrieben werden.

Nach einem erstmaligen Antrag auf bestimmte Pflegeleistungen muss die Pflegekasse außerdem einen konkreten Beratungstermin anbieten, der spätestens innerhalb von zwei Wochen stattfindet, oder einen Beratungsgutschein ausstellen.

Wie der Beratungsprozess abläuft, erklärt der Ratgeber Pflegeberatung: Ablauf Schritt für Schritt.

Wenn ambulante Pflege allein nicht mehr ausreicht

Ambulante Pflege kann sehr unterschiedliche Pflegesituationen unterstützen. Wenn der Unterstützungsbedarf jedoch deutlich steigt oder Versorgungslücken entstehen, können ergänzende oder alternative Modelle notwendig werden.

  • Tages- oder Nachtpflege: teilstationäre Ergänzung der häuslichen Versorgung.
  • Kurzzeitpflege: zeitweise stationäre Versorgung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation.
  • Verhinderungspflege: Ersatzpflege, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist.
  • Pflege-Wohngemeinschaft: gemeinschaftliches Wohnen mit ambulant organisierter Pflege.
  • 24-Stunden-Betreuung: häusliche Betreuung mit einer im Haushalt lebenden Betreuungskraft; eine einzelne Betreuungsperson arbeitet dabei nicht tatsächlich rund um die Uhr.
  • Pflegeheim: vollstationäre Versorgung bei entsprechendem Bedarf.

Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Dieser Betrag ist kein zusätzliches Budget für die regulären laufenden Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes.

Mehr zur Kurzzeitpflege finden Sie unter Kurzzeitpflege: Vorteile für Senioren und Familien. Informationen zur häuslichen Betreuung finden Sie unter 24-Stunden-Pflege zu Hause.

Warum Pflegeberatung sinnvoll sein kann

Ambulante Versorgung besteht häufig nicht aus einer einzigen Leistung. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Behandlungspflege, Tagespflege und Leistungen für Ersatzpflege können parallel relevant sein, folgen aber unterschiedlichen gesetzlichen Regeln.

Eine Pflegeberatung kann deshalb besonders dann sinnvoll sein, wenn sich der Unterstützungsbedarf verändert oder mehrere Leistungsarten miteinander kombiniert werden sollen.

— Expertenhinweis der Pflege-expert24-Redaktion

Wie Pflege-expert24 unterstützt

Pflege-expert24 hilft Familien, den Pflege- und Betreuungsbedarf einzuordnen und verschiedene Versorgungsformen miteinander zu vergleichen. Das Portal übernimmt jedoch keine verbindliche Leistungsentscheidung der Pflegekasse und prüft nicht flächendeckend die aktuelle Kapazität sämtlicher ambulanter Pflegedienste.

Pflege-expert24

Bei Anfragen zur 24-Stunden-Betreuung kann nach einer Bedarfsanalyse eine Anfrage an einen ausgewählten Partner weitergeleitet werden. Aktuell arbeitet Pflege-expert24 dabei mit Promedica24 zusammen.

Quellen

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Pflege-, medizinische, Rechts- oder Sozialberatung.

FAQ

Welche Leistungen gibt es in der ambulanten Pflege?

Ambulante Pflegesachleistungen umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung. Medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Wundversorgung gehört dagegen zur häuslichen Krankenpflege nach SGB V.

Wie hoch sind die ambulanten Pflegesachleistungen 2026?

Pflegegrad 2: bis zu 796 €, Pflegegrad 3: bis zu 1.497 €, Pflegegrad 4: bis zu 1.859 € und Pflegegrad 5: bis zu 2.299 € monatlich.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?

Ja. Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist eine Kombinationsleistung möglich. Wird nur ein Teil des Sachleistungsbudgets genutzt, bleibt Pflegegeld anteilig in dem Prozentsatz erhalten, in dem das Sachleistungsbudget nicht ausgeschöpft wurde.

Wer darf den Entlastungsbetrag von 131 € abrechnen?

Der Entlastungsbetrag kann für die in § 45b SGB XI genannten Leistungen verwendet werden, darunter bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Die konkreten Anerkennungsregeln unterscheiden sich je nach Bundesland.

Gehört Medikamentengabe zur Pflegesachleistung?

Ärztlich verordnete Medikamentengabe gehört in der Regel zur häuslichen Krankenpflege nach SGB V und wird bei erfüllten Voraussetzungen über die Krankenkasse finanziert. Sie belastet dann nicht das monatliche Pflegesachleistungsbudget nach SGB XI.

Wie lange dauert die Entscheidung über einen Pflegegrad?

Im Standardverfahren muss die Pflegekasse grundsätzlich spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden. In bestimmten dringlichen Situationen gelten verkürzte Fristen.

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