Pflege & Betreuung zu Hause
„24-Stunden-Pflege zu Hause“ klingt nach Rundum-Versorgung rund um die Uhr. Gemeint ist in der Praxis meist eine Betreuungsform, bei der eine Betreuungskraft für einen vereinbarten Zeitraum im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt und bei Alltag, Haushalt und persönlicher Unterstützung hilft. Sie ersetzt jedoch keine medizinische Behandlungspflege und arbeitet nicht 24 Stunden täglich.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention weist darauf hin, dass die Bezeichnung „24-Stunden-Betreuung“ missverständlich sein kann: Im Haushalt lebende Betreuungskräfte benötigen einen eigenen Rückzugsbereich, sind nicht automatisch Pflegefachkräfte und können bei medizinischem Versorgungsbedarf keinen ambulanten Pflegedienst ersetzen.
- Arbeitszeit: Eine einzelne Betreuungskraft kann keine echte Rund-um-die-Uhr-Arbeit leisten.
- Fachpflege: Behandlungspflege muss bei Bedarf zusätzlich fachlich organisiert werden.
- Vertretung: Krankheit, Urlaub und Einsatzwechsel sollten vertraglich geregelt sein.
Wichtige Erkenntnisse
| Thema | Details |
|---|---|
| Was 24-Stunden-Betreuung ist | Eine Betreuungskraft lebt zeitweise im Haushalt und unterstützt im Alltag. Die Bezeichnung beschreibt keine 24-stündige Arbeitszeit. |
| Typische Kosten | Stark abhängig von Beschäftigungsmodell, Arbeitsumfang, Sprache, Reise, Nachtbedarf und Anbieter; pauschale Marktpreise sind nur grobe Orientierung. |
| Pflegekassenleistungen | Pflegegeld kann ein Finanzierungsbaustein sein; Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und weitere Leistungen sind an eigene Voraussetzungen gebunden. |
| Rechtliche Punkte | Arbeits- und Ruhezeiten, Mindestlohn, A1 bei Entsendung und das Risiko von Scheinselbstständigkeit beachten. |
| Pflege-expert24 | Hilft bei Bedarfseinordnung und regionaler Orientierung; Anfragen zur 24-Stunden-Betreuung können nach Bedarfsanalyse an einen ausgewählten Partner weitergeleitet werden. |
Was bedeutet 24-Stunden-Pflege zu Hause genau?
Bei der 24-Stunden-Betreuung lebt eine Betreuungsperson für einen vereinbarten Zeitraum im Haushalt der pflegebedürftigen Person. Sie hat einen eigenen Rückzugsbereich und unterstützt innerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten im Alltag. Der Begriff beschreibt damit vor allem das Wohn- und Betreuungsmodell, nicht eine durchgehende Arbeitszeit.
Typische Aufgaben können sein:
- Hauswirtschaft: Kochen, Einkaufen, Putzen und Wäsche.
- Alltagsbegleitung: Gespräche, Spaziergänge und Freizeitgestaltung.
- Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen: zum Beispiel Hilfe beim Ankleiden, Essen oder bei der Mobilität, soweit dies fachlich und vertraglich abgedeckt ist.
Medizinische Behandlungspflege muss bei Bedarf separat durch entsprechend qualifizierte und beauftragte Fachkräfte organisiert werden. Dazu gehören je nach Maßnahme zum Beispiel Wundversorgung, Injektionen oder andere ärztlich verordnete medizinische Leistungen.
Einordnung: Nicht jede Medikamentenhilfe ist automatisch ausschließlich einer Pflegefachkraft vorbehalten. Ob eine konkrete Tätigkeit delegierbar ist, hängt von Maßnahme, Qualifikation, ärztlicher Verordnung, Verantwortlichkeiten und Versorgungskonzept ab. Familien sollten medizinische Tätigkeiten deshalb nicht pauschal einer Betreuungskraft übertragen.
Welche Betreuungsmodelle gibt es und was unterscheidet sie?
Im Markt finden sich insbesondere Entsendung, direkte Anstellung und selbstständige Tätigkeitsmodelle. Welches Modell geeignet ist, hängt nicht nur vom Preis, sondern auch von Arbeitgeberrolle, Weisungsrechten, Sozialversicherung, Vertretung und tatsächlicher Arbeitsorganisation ab.
Entsendemodell
Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen in einem anderen EU-Staat beschäftigt und wird vorübergehend nach Deutschland entsandt. Eine gültige A1-Bescheinigung weist nach, dass während des Einsatzes weiterhin das Sozialversicherungssystem des Entsendestaates gilt.
- ✅ Arbeitgeber bleibt grundsätzlich das ausländische Entsendeunternehmen.
- ✅ Vermittlungs- und Vertretungsleistungen können vertraglich organisiert sein.
- ⚠️ A1-Bescheinigung und Vertragskette sollten nachvollziehbar sein.
- ⚠️ Arbeitszeit und tatsächliche Aufgaben müssen zum Vertrag passen.
Direkte Anstellung
Bei einer direkten Anstellung wird die Familie beziehungsweise der jeweilige Arbeitgeber selbst für Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Urlaub, Arbeitszeit und Vertretung verantwortlich.
Selbstständiges Modell
Bei einer selbstständigen Betreuungskraft muss tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit vorliegen. Entscheidend ist nicht nur die Vertragsbezeichnung, sondern die tatsächliche Organisation: eigene unternehmerische Entscheidungsfreiheit, mehrere Auftraggeber, Weisungsunabhängigkeit und eigenes wirtschaftliches Risiko können wichtige Kriterien sein. Besteht faktisch ein Beschäftigungsverhältnis, droht eine Einstufung als Scheinselbstständigkeit.
Wechsel- oder Tandemmodell
In vielen Entsendemodellen wechseln sich Betreuungskräfte nach einem vereinbarten Einsatzzeitraum ab. Der konkrete Rhythmus ist kein gesetzlicher Standard. Familien sollten vor Vertragsabschluss klären, wie Wechsel, Urlaub, Krankheit und kurzfristige Ausfälle organisiert werden.

Profi-Tipp: Fragen Sie den Anbieter konkret, wer bei Krankheit, Urlaub oder einem vorzeitigen Einsatzabbruch übernimmt und welche Kosten dabei entstehen.
Was gilt bei Arbeits- und Bereitschaftszeiten?
Eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, steht nicht automatisch rund um die Uhr zur Verfügung. Arbeitszeiten, Pausen, Freizeit und Ruhezeiten müssen rechtlich zulässig und praktisch realistisch geplant werden. Nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt die tägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden und kann unter den gesetzlichen Ausgleichsvoraussetzungen verlängert werden. Zwischen zwei Arbeitseinsätzen gilt grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden.
Besonders wichtig ist die Nacht: Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass bei entsandten Betreuungskräften auch Bereitschaftsdienst vergütungspflichtige Arbeitszeit sein kann. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Betreuungskraft im Haushalt bleiben und sich bereithalten muss, um bei Bedarf tätig zu werden.
- Mindestlohn: Gilt für tatsächlich vergütungspflichtige Arbeitszeit auch bei entsandten Betreuungskräften.
- Bereitschaft: Kann Arbeitszeit sein; „sie schläft ja im Haus“ bedeutet nicht automatisch Freizeit.
- Nachtbedarf: Häufige oder planbare Nachtarbeit kann zusätzliches Personal oder ein anderes Versorgungskonzept erforderlich machen.
- A1: Beim echten Entsendemodell ist sie der zentrale Nachweis für das anwendbare Sozialversicherungssystem.
Eine fehlende A1-Bescheinigung sollte ernst genommen werden. Sie bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Familie in jedem Fall persönlich ein Bußgeld erhält. Welche Folgen entstehen, hängt vom konkreten Beschäftigungs- und Vertragsmodell sowie von den Umständen des Einzelfalls ab.
Profi-Tipp: Lassen Sie Arbeitsumfang, Nachtbedarf, Bereitschaft, Pausen und freie Zeiten vor Vertragsabschluss konkret beschreiben. Der tatsächliche Alltag muss zum vereinbarten Arbeitszeitmodell passen.
Was dürfen Betreuungskräfte leisten, was nicht?
Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Unterstützung sind typische Bestandteile einer 24-Stunden-Betreuung. Bei medizinischen Tätigkeiten muss dagegen klar abgegrenzt werden, welche Leistungen qualifizierte Fachkräfte übernehmen.
Typische Tätigkeiten:
- Hilfe beim Waschen, Ankleiden und bei alltäglichen Verrichtungen, soweit dies sicher möglich ist,
- Kochen und Unterstützung bei Mahlzeiten,
- Begleitung beim Gehen, Aufstehen und Hinsetzen,
- Putzen, Einkaufen und Wäsche,
- Gespräche, Spaziergänge und Freizeitaktivitäten.
Behandlungspflege separat organisieren:
- komplexe Wundversorgung,
- Injektionen,
- fachlich anspruchsvolle Versorgung von Kathetern oder Sonden,
- weitere ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen, die entsprechende Qualifikation erfordern.
Bei einem Notfall gilt wie in jedem Privathaushalt: Rettungsdienst unter 112 rufen und im Rahmen der vorhandenen Kenntnisse Erste Hilfe leisten. Ein schriftlicher Notfallplan mit Arzt, Pflegedienst und Angehörigen kann hilfreich sein.
Mehr zur Abgrenzung finden Sie im Ratgeber Behandlungspflege: Was Familien wissen müssen.
Was kostet 24-Stunden-Betreuung und wie lässt sie sich finanzieren?
Die monatlichen Kosten hängen stark von Beschäftigungsmodell, tatsächlichem Arbeitsumfang, Sprachkenntnissen, Reiseaufwand, Nachtbedarf, Vertretung und Anbieter ab. Starre bundesweite Preisgrenzen sind deshalb wenig belastbar. Ein sehr niedriger Preis kann Anlass für Rückfragen sein, ist aber für sich allein kein Beweis für Illegalität.
| Modell | Was die Kosten beeinflusst | Worauf achten? |
|---|---|---|
| Entsendemodell | Arbeitsumfang, Sprache, Reise, Feiertage, Entsendeunternehmen, Vermittlung | A1, Vertragskette, Arbeitszeiten, Gesamtkosten |
| Direkte Anstellung | Bruttolohn, Arbeitgeberanteile, Urlaub, Lohnabrechnung, Vertretung | Arbeitgeberpflichten vollständig einplanen |
| Selbstständiges Modell | Honorar und Leistungsumfang | Rechtliche Selbstständigkeit sorgfältig prüfen |
Die Pflegeversicherung zahlt keine eigene Pauschale speziell für „24-Stunden-Betreuung“. Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann Pflegegeld ein wichtiger Finanzierungsbaustein sein. 2026 beträgt es:
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können als Kombinationsleistung miteinander verbunden werden. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 für gesetzlich vorgesehene, anerkannte Angebote zur Verfügung. Er ist kein frei verfügbares Zusatzgeld für beliebige Kosten einer Betreuungskraft.
Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 steht 2026 außerdem ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Auch dieser Betrag kann nicht pauschal zur Finanzierung jedes beliebigen Live-in-Vertrags eingesetzt werden; es gelten die Voraussetzungen der jeweiligen Leistung.
Beispiel: Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 2026 monatlich 599 Euro. Kostet eine Betreuungslösung beispielsweise 2.600 Euro monatlich, reduziert das Pflegegeld den rechnerischen Eigenaufwand auf 2.001 Euro. Weitere Pflegekassenleistungen dürfen nur dann zusätzlich berücksichtigt werden, wenn ihre jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine detaillierte Übersicht finden Sie im Ratgeber Finanzierungshilfen für die 24-Stunden-Betreuung.
Wie organisieren Sie eine rechtssichere 24-Stunden-Betreuung?
- Pflegebedarf erfassen: Pflegegrad, Erkrankungen, Mobilität, Tagesablauf und Nachtbedarf dokumentieren.
- Pflegegrad beantragen: Falls noch keiner besteht, Antrag bei der Pflegekasse stellen; die Begutachtung erfolgt anschließend durch Medizinischen Dienst beziehungsweise Medicproof.
- Aufgaben trennen: Festlegen, was Betreuungskraft, Pflegedienst und Angehörige übernehmen.
- Beschäftigungsmodell prüfen: Entsendung, direkte Anstellung oder tatsächliche Selbstständigkeit verstehen.
- Mehrere Angebote vergleichen: Kosten, Arbeitszeit, Reise, Vertretung und Vertragsparteien gegenüberstellen.
- Nachweise prüfen: Beim Entsendemodell insbesondere die A1-Bescheinigung.
- Vertrag prüfen: Tätigkeiten, Arbeitszeit, Kosten, Kündigung, Vertretung und Haftung müssen nachvollziehbar geregelt sein.
- Start vorbereiten: Eigenes Zimmer, Privatsphäre, Internet, Notfallkontakte und Tagesablauf organisieren.
Eine vertragliche Kennenlern- oder Wechselregelung kann hilfreich sein. Eine allgemeine gesetzliche „Probezeit von zwei bis vier Wochen“ für 24-Stunden-Betreuung gibt es jedoch nicht.
Zum Vertrag gehört insbesondere:
- Vertragspartner und Arbeitgeber klar benennen,
- Aufgaben und Leistungsgrenzen definieren,
- Arbeitszeit, Bereitschaft, Pausen und Ruhezeiten regeln,
- Vergütung und Zusatzkosten aufschlüsseln,
- Vertretung bei Krankheit, Urlaub oder Wechsel beschreiben,
- Kündigungs- und Wechselregeln festhalten,
- A1-Nachweis beim Entsendemodell klären.
Beim Arbeitgebermodell trägt die Familie die entsprechenden Arbeitgeberpflichten. Beim Entsendemodell ist dagegen grundsätzlich das ausländische Unternehmen Arbeitgeber; die Familie sollte daher nicht pauschal so behandelt werden, als trage sie in jedem Modell dieselben arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten.
Für haushaltsnahe Dienstleistungen kann unter den Voraussetzungen des § 35a EStG eine Steuerermäßigung infrage kommen. Ob und welche Kosten eines konkreten Betreuungsmodells begünstigt sind, sollte individuell steuerlich geprüft werden.
Mehr dazu im Ratgeber 24-Stunden-Betreuung: Vertrag abschließen.
Woran erkennen Sie zweifelhafte Angebote?
- 🚩 Beschäftigungsmodell und Arbeitgeber bleiben unklar.
- 🚩 Beim behaupteten Entsendemodell wird keine A1-Bescheinigung vorgelegt oder nachvollziehbar erklärt.
- 🚩 Der Vertrag verspricht faktisch dauerhafte Einsatzbereitschaft einer einzelnen Person.
- 🚩 Arbeits- und Ruhezeiten fehlen vollständig.
- 🚩 Vertretung bei Krankheit oder Urlaub ist nicht geregelt.
- 🚩 Zusatzkosten, Reise oder Feiertagszuschläge bleiben unklar.
- 🚩 Ausschließlich Barzahlung ohne nachvollziehbare Rechnung oder Zahlungsbeleg wird verlangt.
- 🚩 Die Familie soll medizinisch anspruchsvolle Fachpflege selbstverständlich der Betreuungskraft überlassen.
Ein Firmensitz außerhalb Deutschlands oder ein ausländisches Bankkonto ist dagegen für sich allein kein Warnsignal. Gerade bei legaler EU-Entsendung ist ein ausländisches Unternehmen typischer Bestandteil des Modells. Entscheidend sind transparente Vertragsparteien, Nachweise und eine nachvollziehbare rechtliche Konstruktion.
Auch die Behauptung, die Familie hafte bei jeder Unregelmäßigkeit automatisch „als Auftraggeber“, ist zu pauschal. Verantwortlichkeiten unterscheiden sich zwischen direkter Anstellung, Entsendung und selbstständigen Modellen. Bei konkretem Verdacht auf Verstöße sollte fachkundige Verbraucher-, Arbeits- oder Sozialrechtsberatung eingeholt werden.
Welche nächsten Schritte sollten Sie jetzt gehen?
- Pflegebedarf und Nachtbedarf realistisch erfassen.
- Falls nötig Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen.
- Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung für eine neutrale Leistungsübersicht nutzen.
- Betreuungs- und medizinische Aufgaben voneinander trennen.
- Mehrere Angebote und Beschäftigungsmodelle vergleichen.
- A1 und Vertragsstruktur beim Entsendemodell prüfen.
- Vorgespräch mit der vorgeschlagenen Betreuungskraft führen, wenn möglich.
- Vertrag bei komplexen arbeits- oder sozialrechtlichen Fragen fachlich prüfen lassen.
Für die Anbieterauswahl finden Sie eine ausführliche Checkliste im Ratgeber 24-Stunden-Betreuung auswählen: Die wichtigsten Kriterien für Familien.
Wie unterstützt Pflege-expert24 Familien konkret?
Pflege-expert24 hilft Familien, den Betreuungsbedarf zu strukturieren, Pflegeformen einzuordnen und regionale Möglichkeiten zu prüfen. Das Portal führt derzeit keine allgemeine rechtliche Vertragsprüfung für sämtliche Anbieter durch und vermittelt nicht flächendeckend beliebige lokale Agenturen oder Pflegedienste.
- 📋 Bedarf strukturiert erfassen,
- 💶 relevante Pflegekassenleistungen einordnen,
- 🔍 regionale Betreuungsmöglichkeiten prüfen,
- 🤝 bei Anfragen zur 24-Stunden-Betreuung nach Bedarfsermittlung eine Weiterleitung an einen ausgewählten Partner ermöglichen.
Aktuell arbeitet Pflege-expert24 im Bereich 24-Stunden-Betreuung mit Promedica24 zusammen. Wer noch nicht sicher ist, ob diese Betreuungsform passt, findet im Vergleich von Betreuung zu Hause und Pflegeheim eine Entscheidungshilfe.
24-Stunden-Betreuung funktioniert nur als Versorgungskonzept
Die häufigste Fehleinschätzung ist, dass mit dem Einzug einer Betreuungskraft automatisch jede Versorgungslücke geschlossen ist. Das Modell funktioniert am besten, wenn vorab klar getrennt wird: Was übernimmt die Betreuungskraft? Welche Aufgaben übernimmt ein ambulanter Pflegedienst? Was bleibt bei Angehörigen?
Besonders wichtig ist der Nachtbedarf. Wer regelmäßig mehrmals pro Nacht Hilfe benötigt, braucht möglicherweise ein anderes oder zusätzliches Versorgungskonzept. Eine im Haushalt lebende Betreuungskraft ist keine automatische Nachtwache.
Die rechtliche Konstruktion sollte deshalb dem tatsächlichen Alltag entsprechen. Ein Vertrag mit acht Stunden Arbeitszeit löst das Problem nicht, wenn in der Praxis eine ständige Einsatzbereitschaft erwartet wird.
— Expertenhinweis der Pflege-expert24-Redaktion

Quellen
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention – 24-Stunden-Betreuung
- gesund.bund.de – Pflege zu Hause
- Verbraucherzentrale – Ausländische Betreuungskräfte: Wie geht das legal?
- Verbraucherzentrale – Entsendemodell und A1-Bescheinigung
- Bundesarbeitsgericht – Mindestlohn und Bereitschaftsdienst
- Bundesgesundheitsministerium – Pflegegeld
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle arbeits-, sozial-, steuer- oder medizinrechtliche Beratung.
FAQ
Was sind die Nachteile der 24-Stunden-Betreuung zu Hause?
Eine einzelne Betreuungskraft kann keine Rund-um-die-Uhr-Arbeit leisten. Medizinische Behandlungspflege muss gegebenenfalls separat organisiert werden. Zudem bleiben in der Regel erhebliche Eigenkosten, und Vertretung, Arbeitszeiten sowie Vertragsmodell müssen sorgfältig geregelt sein.
Was zahlt die Pflegekasse für eine 24-Stunden-Betreuung?
Es gibt keine eigene pauschale Pflegekassenleistung speziell für 24-Stunden-Betreuung. Pflegegeld steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und beträgt 2026 je nach Pflegegrad 347, 599, 800 oder 990 Euro monatlich. Weitere Leistungen wie Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag oder der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können nur unter ihren jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen genutzt werden.
Braucht man einen Pflegegrad für 24-Stunden-Betreuung?
Für den privaten Abschluss einer Betreuungslösung ist ein Pflegegrad nicht zwingend erforderlich. Ein Pflegegrad ist jedoch Voraussetzung für viele Leistungen der Pflegeversicherung, die zur Finanzierung beitragen können.
Ist eine Betreuungskraft 24 Stunden am Tag verfügbar?
Nein. Auch wenn die Betreuungskraft im Haushalt lebt, gelten Arbeitszeiten, Pausen, Freizeit und Ruhezeiten. Bereitschaftsdienst kann arbeitsrechtlich als Arbeitszeit gelten.
Ist das Entsendemodell legal?
Ja, eine rechtmäßige EU-Entsendung ist möglich. Entscheidend sind unter anderem ein echtes Beschäftigungsverhältnis beim Entsendeunternehmen, die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen und eine gültige A1-Bescheinigung.
Was ist günstiger: Pflegeheim oder 24-Stunden-Betreuung?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Bei beiden Modellen hängen Eigenkosten stark von Pflegebedarf, Region, Leistungsumfang und Finanzierung ab. Neben Kosten sollten auch medizinischer Bedarf, Privatsphäre, soziale Nähe, Verfügbarkeit und gewünschte Wohnform berücksichtigt werden.